Antworten
Sir_Lancelot
Beiträge: 2.780
Registriert: 30-12-2008
Nachricht 1 von 35 (381 Ansichten)

FAQ zur USK, BPJM, Indizierung usw.

Guten Abend zusammen,

 

da ich hier immer und immer wieder gelesen habe, dass es Unklarheiten zu der USK und dessen Entscheidungsfindung wie dessen Arbeitsbereich gibt, habe ich mich mal entschlossen ein wenig Aufklärungsarbeit zu leisten.

 

Ich hoffe, dass euch diese kleine FAQ in der Zukunft weiterhilft.

 

 

Q: Was bedeutet USK?

A: USK = Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle

URL: www.usk.de

 

Q: Was bedeutet eine Indizierung von Spielen?

A: Unterliegt ein Spiel der Indizierung so darf dieses Spiel nicht mehr offen beworben, ausgestellt, importiert, exportiert oder im Verkauf Jugendlichen zugänglich gemacht werden. Ein Erwerb der indizierten Sache von Erwachsenen im Sinne des Gesetzes (also über 18) ist nur auf Nachfrage nach dem Produkt möglich. (Auch unter der Theke genannt)

 

Q: Ist an der Indizierung die USK Schuld?

A: Nein. Die USK ist ausschließlich für die Prüfung eines Titels verantwortlich. Der Eintrag in die Liste der Jugendgefährdeten Medien (Index, oder auch Liste B) erfolgt nach Beantragung. Solch einen Antrag kann jeder Bundesbürger der Bundesrepublik Deutschland stellen. Dieser Antrag wird dann geprüft und die Beurteilung neu entschieden.

 

Q: Wer entscheidet denn dann über eine Indizierung?

A: Diese Aufgabe unterliegt der BPJM (Bundesprüfstelle für Jugendgefährdete Medien) früher auch als BPJS (Bundesprüfstelle für Jugendgefährdete Schriften) bekannt.

URL: http://www.bundespruefstelle.de

 

Q: Ist der Besitz von indizierten Spielen verboten?

A: Nein. Der Besitzt ist nicht verboten. Nur die bereits weiter oben beschriebenen Punkte.

 

Q: Was bedeutet denn Beschlagnahmung?

A: Wird ein Spiel beschlagnahmt, so gilt dies einem Verbot gleich. In diesem Fall wird ein richterlicher Beschluss erlassen, welcher die Beschlagnahmung aller Kopien der Sache veranlasst. In diesem Fall wird die Polizei alle ausliegenden oder im Besitz befindlichen Kopien vor Ort beschlagnahmen und diese anschließend vernichten. So ist es nicht unbedingt verwunderlich, wenn bei einem Saturn oder MM oder aber auch den Publisher die Kriminalpolizei vor der Tür steht.

 

Q: Was sind die wesentlichen Unterschiede des neuen JuSchG?

A: Die Unterschiede zu früher liegen in den Altersbeschränkungen. Waren diese in den früheren Jahren nur als grobe Leitrichtung für Eltern gedacht, sind diese mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes im Jahre 2002 bindend. Dies bedeutet, dass wenn auf einer Spielhülle 18 Jahre aufgedruckt ist, dieses Spiel auch nur ab 18 Jahren verkauft werden. Der Handel ist dazu verpflichtet, Alterskontrollen durchzuführen.

 

Q: Ich habe das Gefühl, dass manche Spiele mehr, und andere weniger geschnitten werden, trotz Gewalt. Kommt mir das nur so vor?

A: Mit dem neuen JuSchG ist der Erwerb von Spielen ab 18 für Jungendliche nicht möglich. Aus diesem Grund kann die Fortsetzung einer Spielesserie weniger scharf geprüft werden, wenn aus der zugrunde liegenden Prüfung das Kaufalter auf ab 18 Jahren festgestellt worden ist.

 

Da das Gesetz Jugendliche und nicht Erwachsene durch diese Gesetzgebung schützen möchte, kann das Spiel also weniger beschnitten als noch vor 2002 auf den Markt kommen. Würde RE5 beispielsweise ab 16 Jahren sein, wären die Inhalte wie Mercanaries nicht zulässig und Capcom müsste diese Inhalte für den deutschen Raum entfernen. Das Spiel ist aber ab 18 und kann somit nicht in Kinderhände kommen.

 

Bei ganz besonderen und umstrittenen Fällen, wird eine Sache (in diesem Fall ein Spiel) sofort auf den Index aufgenommen, ohne Rücksicht auf die Freiheitsrechte Erwachsener. Begründung des Gesetzgebers bei der „Beraubung“ der Freiheitsrechte, ist der Vordergründig zu beachtende Schutz von Kindern und Jugendlichen.

 

Q: Wenn das so ist, wieso ist dann z.B. das Update für RE5 auf den Index?

A: Ganz einfach. Im Fachhandel kann eine persönliche Kontrolle erfolgen. Da das Update nur über das Internet zu beziehen ist, haben hier Kinder und Jugendliche durch „Betrug“ die Möglichkeit an das Produkt zu kommen. Aus diesem Grund ist das Update im deutschen PSN nicht zu finden

 

Q: Zählt bei der Prüfung nur Gewalt?

A: Nein, nicht nur. Die Prüfer achten darauf, welche Ziele im Spiel zu erfüllen sind. Ist das Ziel eines Spieles das „Gute“ aber mit „gewaltsamen Mitteln“ kann das Spiel dennoch eine ab 16 Einstufung erhalten. Betonung liegt auf „KANN“.

 

Ist das Ziel eines Spieles aber das reine „Morden“ oder „Abschlachten“ von Menschen oder Menschenähnlichen Gestalten, so wird dieses Spiel mit großer Sicherheit auf den Index landen oder nur ab 18 erhältlich sein.

 

Q: Die Arbeit der USK ist doch Müll und völlig Sinnfrei, oder?

A: Nein. Wie der Name schon sagt, ist die USK eine reine Selbstkontrolle durch die Hersteller. Die USK richtet sich dabei nur an gesetzliche Vorgaben und prüft die Einhaltung dieser durch die Vergabe von Altersfreigaben.

 

Q: Wer trägt dann Schuld dran, dass wir viele Spiele in D nicht sehen?

A: Das ist rein der Gesetzgeber. Also der Staat, dessen Interessen das BPJM vertritt.

 

Q: Ist es aber nicht so, dass ich als Erwachsener ein Recht darauf habe, alles zu spielen was ich will?

A: Doch, genau so ist es. Hier muss man jedoch auch gegen gewisse Entscheidungen des Staates als Bürger vorgehen. Wie dies geschieht, entscheiden die Bürger. Ob dies per Unterschrift oder Versammlungsrecht geschieht usw.

 

Q: Warum passiert dann nichts?

A: Eine Unterschriftensammlung ist die am häufigsten angewandte Methode des Widerspruches. Diese bringen aber nie sehr viel. Von ihrem Versammlungsrecht haben die deutschen bisher wenig, bis keinen Gebrauch gemacht. Zumindest nicht, was die Entscheidungen des Staates zum Schutze der Jugend betreffen.

 

Das war es an dieser Stelle. Sollte noch jemand Fragen haben, immer her damit.

Mit spielerischem Gruß
Sir_Lancelot


Klick ins Bild um meine Spiel- Sammlung anzuzeigen
Teilen
Bitte benutzen Sie unformatierten Text

Betreff: FAQ zur USK, BPJM, Indizierung usw.

Ich finde das alles prinzipiell gut, das mit der Zensur geht jedoch zu weit. Egal ob ein Spiel beschlagnahmt wird oder man den Entwickler mehr oder weniger zur Zensur von Spielinhalten zwingt, beides ist Zensur und widerspricht sich mit unserem Grundgesetz. Man kann es drehen wie man will, das GG wird hier eindeutig mißachtet und ich kann es nicht gut heißen. Mich selber betrifft es nichtmal, da ich solche Spiele eh nicht spiele, aber es regt mich auf, dass man das Grundgesetz bricht.

Teilen
Bitte benutzen Sie unformatierten Text

FAQ zur USK, BPJM, Indizierung usw.

Man sollte noch zum Thema Beschlagnahmung sagen das der private Besitz und der Kauf (Import) für den Käufer erlaubt und straffrei ist solange der Käufer die beschlagnahmten Medien nicht in Deutschland verbreiten will.

 

Zitat:

 

Klartext:

-Der reine Besitz (Privatbesitz) ist nicht strafbar!
-Auch das private Anschauen des beschlagnahmten Mediums ist ebenfalls nicht strafbar (Vorsicht beim Anschauen mit Freunden: Das könnte als "Vorführung" zu werten und somit strafbar sein!)
-Auch das Kaufen ist nicht strafbar, sofern man es nicht tut, um zu Verbreiten, Vorzuführen etc. (Der Verkäufer hingegen macht sich strafbar!)
-Strafbar ist ebenso der Verkauf, die Vorführung, das Verschenken usw.


Quelle: www.medienzensur.de/seite/beschlagnahmung.shtml

Teilen
Bitte benutzen Sie unformatierten Text

Betreff: FAQ zur USK, BPJM, Indizierung usw.

Das letzte ist ja Grausam. Da kann ich immer nur sagen: Nehmt euch ein Beispiel an Frankreich. Sie streiken immer wenn es ihnen was nicht passt z.b. Rente erst mit 62 Jahren anstelle von 60. Was passiert sie streiken XD und kriegen ihren Willen durch xD
Zwar find ich die USK gut. Aber die, die Games auf Index bringen etc. was die damit machen Grausam. O_o

@Lord_Zocker

Vielleicht sollte irgendwer mal damit zur Presse gehn. Die verkünden das überall in den Nachrichten. Und tatata xD Der Staat muss etwas tuhen XD
Time is Legend
Teilen
Bitte benutzen Sie unformatierten Text

FAQ zur USK, BPJM, Indizierung usw.

Die Presse ist im Grunde einer der Hauptverantwortlichen dafür das es überhaupt die "Killerspiel-Debatte" gibt.

Teilen
Bitte benutzen Sie unformatierten Text
SakuraHime82
Beiträge: 3.159
Registriert: 24-04-2010
Nachricht 6 von 35 (327 Ansichten)

Betreff: FAQ zur USK, BPJM, Indizierung usw.


Sir_Lancelot schrieb:

 ...

Q: Wenn das so ist, wieso ist dann z.B. das Update für RE5 auf den Index?

A: Ganz einfach. Im Fachhandel kann eine persönliche Kontrolle erfolgen. Da das Update nur über das Internet zu beziehen ist, haben hier Kinder und Jugendliche durch „Betrug“ die Möglichkeit an das Produkt zu kommen. Aus diesem Grund ist das Update im deutschen PSN nicht zu finden

...

 

Sorry aber diesen Punkt finde ich irgendwie schwachsinnig, genauso gut könnte man es im Fachhandel verbieten mit der Begründung, Kinder und Jugendliche haben durch Diebstahl die Möglichkeit an das Produkt zu kommen.

 

Teilen
Bitte benutzen Sie unformatierten Text

Betreff: FAQ zur USK, BPJM, Indizierung usw.


Staffsgt schrieb:

Die Presse ist im Grunde einer der Hauptverantwortlichen dafür das es überhaupt die "Killerspiel-Debatte" gibt.


 

Wir gehen zu Sat 1 nicht RTl.

 

RTL = Lets Player feindlich siehe:

http://www.youtube.com/watch?v=5NFThgObCH4&annotation_id=annotation_930234&feature=iv

http://www.youtube.com/watch?v=5CIH0swjOJg

 

Unfassbar O_o die machen doch einfach nur Gameplay videos mit Kommentare. RTL hat Rad ab.

 

Deswegen gehen wir zu Sat 1 xD die werden merken: RTL hat was gegen die :smileyvery-happy: wir müssen den helfen :smileyvery-happy: und unsere Kukorenz schlecht da stehen lassen. Wuhahahahaa xD

 

Was sollten wir sonst tuhen außer zur Presse gehn ? XD

Time is Legend
Teilen
Bitte benutzen Sie unformatierten Text

Betreff: FAQ zur USK, BPJM, Indizierung usw.

Naja, es gab auch schon so viel was ich gelesen habe, wo andere genau das sagen, was ich gesagt habe. Die USK hat geantwortet, wir zensieren Spiele nicht, dass machen die Entwickler. Ja, genauu :smileyvery-happy:

Der Entwickler macht das "freiwillig" (so hat es auch der USK-Sprecher gesagt). Aber wenn ein Spiel beschlagnahmt wird und hier gar nicht erscheint ist das übrigens auch Zensur. In dem Falle werden nur keine Spielinhalte zensiert, sondern DAS KOMPLETTE SPIEL. Und das ist einfach Zensur. Und die Entwickler zensieren freiwillig Spielinhalte, weil sie dann nur die Wahl haben zwischen keinem Release, also KOMPLETTER ZENSUR DES SPIELS oder Release mit einem Spiel mit zensierten Inhalten. In sofern macht der Staat bei brutalen Spielen folgendes: Man nimmt das ganze Spiel vom Markt und zwingt eben die Entwickler zur Zensur von Inhalten, wenn sie überhaupt noch einen DE Release wollen...

Teilen
Bitte benutzen Sie unformatierten Text

Betreff: FAQ zur USK, BPJM, Indizierung usw.

Da hast du Recht :smileysad:
Time is Legend
Teilen
Bitte benutzen Sie unformatierten Text

Betreff: FAQ zur USK, BPJM, Indizierung usw.

Haha, na das passt doch grade wirklich fast perfekt :Lol:

Teilen
Bitte benutzen Sie unformatierten Text