24-03-2009 10:02 AM - bearbeitet 24-03-2009 10:14 AM
Ich muß mal etwas dampf ablassen
ich habe mir in November 2008 eine PS3 mit 160 GB gekauft diese ist nun kaputt gegangen läßt keine spiele Updaten stürtzt nah kurzem spielen immer ab und beim abschalten Rest sie immer jetzt habe ich sie zur rperatur gebracht und bekamm nach zwei wochen angeblich eine neue PS3 ich packte sis mit freude aus (hatte ja zwie wochen ja keine PS3) und stellte fest das sie nicht neu ist war voller staub und total Verkratzt ich schloss sie nun mal an und wollte sie einschalten und da kamm die Meldung es ist keine Festplatte vorhanden oder sie kann nicht gelesen werden .Ich fuhr nun am selben tag zurück und bracht ihnen nun die PS3 und die antworteten sie sind nicht verpflichtet eine neue PS3 her zu geben und ich kann jetzt wieder 14 Tage warten das ich meine PS3 bekome!!1
am 24-03-2009 10:17 AM
am 24-03-2009 10:21 AM
am 24-03-2009 10:30 AM
Tipp: einfach hingen wo du die PS3 gekauft hast und die GEWÄHRLEISTUNG gem §922 ABGB ff geltend machen. Weise bitte ausdrücklich darauf hin, dass du nicht die Hersteller-Garantie geltend machen willst!!!
Die Gewährleistung ist die verschuldensunabhängige Haftung des Übergebers (dein Händler) für Mängel welche die Leistung (die PS3) bei ihrer Übergabe aufweist.
Gem. §924 ABGB wird gesetzlich vermutet, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war, falls der Mangel innerhalb von 6M ab Übergabe aufgetreten ist. Dh der Händler müsste den Beweis des Gegenteils führen. Das kann er zu 99,9999% der Fälle nicht. Du musst gar nichts beweisen (gesetzliche Vermutung der Mangelhaftigkeit), die PS3 wurde mangelhaft geliefert, falls der Mangel innerhalb von 6M nach der Übergabe aufgetreten ist.
Welche Möglichkeiten stehen dir zur Verfügung?:
Gem §932 ABGB zunächst Verbesserung oder Austausch. Wichtig: DU als Übernehmer/Käufer hast die Auswahl zwischen einer Reparatur oder einer neuen PS3. Dh du verlangst bitte eine neue PS3, dh Austausch.
Sollte der Händler deinem Begeheren nicht Folge leisten, einfach den Händler in Kenntnis setzen, dass du zum Konsummentenschutz maschierst und rechtliche Schritte gegen ihn einleiten wirst.
Auch wenn man die Rechtslage in Österreich (und auch in DE) kennt, beharren viele Händler auf die Sony-Garantie. Viele sind so DUMM, dass sie sogar versuchen Juristen zu belehren, dass sich um diese Angelegenheit SONY kümmern muss. Das ist schlicht und einfach falsch.
Aus der Sicht des Händlers ist es natürlich einfacher alles auf SONY abzuwelzen. Ja sogar "schreibt" SONY den Händlern vor die Konsole an sie zu schicken, anstatt einen Austausch vorzunehmen, dh die Garantie und nicht die Gewährleistung geltend machen. Die Garantie ist freiwillig. Die Gewährleistung steht dir vom Gesetz zu!
Es ist deswegen vorteilhaft die Garantie erst dann in Anspruch zu nehmen, falls der Mangel 6M nach der Übergabe aufgetreten ist!
Was die Garantie betrifft: Sony ist nicht verpflichtet dir eine brandneue Konsole zu geben, sondern eine funktionsfähige. Lies den Garantievertrag durch. Da stehen sicher Klauseln die meine Ansicht widergeben. Sony verpflichtet sich im Garantievertrag dir die PS3 kostenlos zu reparieren und ggf auszutauschen (eine ganz neue PS3 muss nicht unbedingt sein; "refurbished" ist das Zauberwort)
Ich hoffe ich konnte helfen.
am 24-03-2009 10:31 AM
am 24-03-2009 10:36 AM
am 24-03-2009 10:37 AM
xbaerx hat geschrieben:Ich muß mal etwas dampf ablassen
ich habe mir in November 2008 eine PS3 mit 160 GB gekauft diese ist nun kaputt gegangen läßt keine spiele Updaten stürtzt nah kurzem spielen immer ab und beim abschalten Rest sie immer jetzt habe ich sie zur rperatur gebracht und bekamm nach zwei wochen angeblich eine neue PS3 ich packte sis mit freude aus (hatte ja zwie wochen ja keine PS3) und stellte fest das sie nicht neu ist war voller staub und total Verkratzt ich schloss sie nun mal an und wollte sie einschalten und da kamm die Meldung es ist keine Festplatte vorhanden oder sie kann nicht gelesen werden .Ich fuhr nun am selben tag zurück und bracht ihnen nun die PS3 und die antworteten sie sind nicht verpflichtet eine neue PS3 her zu geben und ich kann jetzt wieder 14 Tage warten das ich meine PS3 bekome!!1
Nachricht bearbeitet durch xbaerx am 24-03-2009 10:14 AM
Das ist vollkommen normal, das man bei einem Umtausch einer defekten PS3 über den Sony-Service (egal ob in Österreich oder in Deutschland) nur eine reparierte (gebrauchte) Austausch-PS3 zurück bekommt.
Austausch-PS3´s sind PS3´s die ebenfalls als defekt zum Sony-Service (Deutschland > TVS / Österreich > Pirngruber) eingeschickt wurden, die defekten PS3´s werden gesammelt bis ein Container voll ist, dann werden die defekten PS3´s nach Asien oder nach Osteuropa zur Reparatur gebracht, dann geht es zurück zum Sony-Service und von da aus zum Kunden.
Da du deine PS3 erst im November gekauft hast hättest du deine defekte PS3 eigentlich zu deinem Händler bringen müssen. Der Händler hätte dir wegen der Händler-Gewährleistung eine neue PS3 geben müssen, da er in den ersten 6 Monaten ab Kaufdatum laut Gesetz dazu verpflichtet ist. (der Händler ist in den ersten 6 Monaten ab Kaufdatum der Gewährleistung in der Beweispflicht)
Da du deine PS3 zum Sony-Service geschickt hast, ist die Gewährleistung durch den Händler erloschen, da du eine andere 160 GB PS3 vom Sony-Service zurück bekommst.

am 24-03-2009 10:42 AM
Habe vergessen:
Sollte sich der Händler dennoch weigern, stehen dir dann 2 weitere Möglichkeiten zu: Preisminderung od Wandlung. Sollte die PS3 nicht funktionieren, dann ist eine Preisminderung obsolet. Die Wandlung, also Rückabwicklung des Vertrages, ist die ultima ratio in diesem Fall. Dh du bekommst dein Geld zurück, musst aber die PS3 an den Händler retournieren. ( §932(4) ABGB )
24-03-2009 10:48 AM - bearbeitet 24-03-2009 10:48 AM

am 24-03-2009 10:56 AM
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