am 19-11-2011 02:52 PM
okay werde gleich zur freundin fahrne und an derem pc anstecken... der samsng support konnte mir auch nicht weiterhelfen...
am 19-11-2011 03:02 PM
suNNdayyyyyy schrieb:okay werde gleich zur freundin fahrne und an derem pc anstecken... der samsng support konnte mir auch nicht weiterhelfen...
An einen PC solltest du die PS3 besser nicht anschließen, wenn dann nur an dessen Monitor, ansonsten kann man sich damit die HDMI-Ausgänge (PS3/PC) beschädigen.

am 19-11-2011 05:01 PM
also habe die ps3 an einen toshiba fernseh gesteckt, fernseh hat 100 Hz, spiel läuft eigentlich gut aber selbst da wenn es ins gemetzel geht fängt es an zu stottern bzw standbilder. also nur 1 sekunde dann gehts gleich flüssig weiter.... es ist denke ich schon besser als mit meinem aber immrnoch da... jetzt ist die frage gehört es sich so oder ist die ps3 kaputt? ist erst 2 tage alt... kann sowas sein ? was kann ich noch tun auser sie einschicken und dann 4-8 wochen warten bis sie wieder da ist? -.-
am 19-11-2011 05:09 PM
suNNdayyyyyy schrieb:also habe die ps3 an einen toshiba fernseh gesteckt, fernseh hat 100 Hz, spiel läuft eigentlich gut aber selbst da wenn es ins gemetzel geht fängt es an zu stottern bzw standbilder. also nur 1 sekunde dann gehts gleich flüssig weiter.... es ist denke ich schon besser als mit meinem aber immrnoch da... jetzt ist die frage gehört es sich so oder ist die ps3 kaputt? ist erst 2 tage alt... kann sowas sein ? was kann ich noch tun auser sie einschicken und dann 4-8 wochen warten bis sie wieder da ist? -.-
Wenn die PS3 erst 2 Tage alt ist kannst du dir vom Händler eine neue PS3 geben lassen, denn der Händler ist laut der gesetzlichen Gewährleistung innerhalb der ersten 6 Monate ab Kaufdatum dazu verpflichtet.

am 19-11-2011 05:22 PM
Hast Du die Anzeigeeinstellungen manuell vorgenommen oder automatische Einstellung gewählt? Bei den Anzeigeeinstellungen sollen alle Modi aktiviert sein, die das TV-Gerät unterstützt, nicht nur der höchstmögliche.
Wenn nämlich beispielsweise nur 1080p aktiviert ist, das betreffende Spiel aber nur unter 720p läuft, kann das zu den von Dir beschriebenen Problemen führen. Eine weitere Möglichkeit wäre ein schlechtes/defektes HDMI-Kabel.
Sollten dies auch keine Abhilfe bringen, dann würde ich auch zum Umtausch raten, denn normal sind derartig ausgeprägte Hänger nicht. So etwas kann gelegentlich einmal vorkommen (dann aber meist durch Lagging in Online-Spielen), darf aber keinesfalls regelmäßig auftreten.
Qbig
am 19-11-2011 05:25 PM
es ist egal ob hdmi kabel oder das normale scart (weis/rot/gelb) ja, muss er mir eine neue geben oder kann er sie auch einschicken ?
19-11-2011 05:40 PM - bearbeitet 19-11-2011 05:41 PM
suNNdayyyyyy schrieb:es ist egal ob hdmi kabel oder das normale scart (weis/rot/gelb) ja, muss er mir eine neue geben oder kann er sie auch einschicken ?
Laut dem Gesetzgeber entscheidet das der Kunde und nicht der Verkäufer, daher solltest du dich vom Händler nicht über den Tisch ziehen lassen.
Zitat Wikipedia:
Nacherfüllung Siehe Hauptartikel: Nacherfüllung
Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB.
Gesetzessystematisch ist die Nacherfüllung des § 439 BGB - die Beseitigung des Mangels - den anderen Gewährleistungsrechten vorrangig. Die Nacherfüllung ist auf zweierlei Art möglich. Zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (in der Rechtssprache: Nachlieferung, also ein Austausch) oder durch die Beseitigung des Mangels (in der Rechtssprache: Nachbesserung, beispielsweise eine Reparatur).
Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich. Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadensersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer). Etwas anderes kann sich lediglich ergeben, wenn der Austausch nicht möglich oder nur mit erheblichen Aufwand verbunden ist (§ 439 Abs. 3 S. 1 BGB).
Zitat Ende:

am 19-11-2011 05:42 PM
Wie staffsgt schon schrieb: Der Händler muss Dir das Gerät gegen ein neues umtauschen. Lass Dich da auf keine Diskussionen ein, dazu ist er gesetzlich verpflichtet (Händlergewährleistung).
Aber Achtung! Bevor Du die PS3 in den Laden zurück bringst:
Wenn Du auf der PS3 bereits ein PSN-Account eingerichtet hast: Nicht vergessen, dieses auf der Konsole zu deaktivieren!
Qbig
am 19-11-2011 05:47 PM
QbigBall schrieb:Wie staffsgt schon schrieb: Der Händler muss Dir das Gerät gegen ein neues umtauschen. Lass Dich da auf keine Diskussionen ein, dazu ist er gesetzlich verpflichtet (Händlergewährleistung).
Aber Achtung! Bevor Du die PS3 in den Laden zurück bringst:
Wenn Du auf der PS3 bereits ein PSN-Account eingerichtet hast: Nicht vergessen, dieses auf der Konsole zu deaktivieren!
Qbig
Notfalls kann er das auch ab sofort auf folgender Website erledigen: https://account.sonyentertainmentnetwork.com/login

am 19-11-2011 05:55 PM
ja. muss ich ihm nur die konsole geben oder alles was dazu gehört? habe das spiel schon verkauft das dabei war-.-
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