am 14-04-2012 07:17 PM
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 15-04-2012 08:54 AM
Nox-Eve schrieb:
Hallo,
ich habe meine PS3 am 2. diesen Monats eingeschickt und werde wahrscheinlich ein Austauschgeraet erhalten. Noch ist das nicht geschehen aber der Mitarbeiter von der Hotline sagte mir, dass es 10-14 Tage dauert, also muesste es ja bald so weit sein. Mein Problem ist, dass ich PS Plus abonniert habe und ich es in der Zeit logischerweise nicht nutzen kann. Wird mir die fehlende Zeit gut geschrieben? Ist ja schließlich nicht mein Verschulden eine fehlerhafte PS3 erworben zu haben, welche nach 4 Monaten einfach nicht mehr angeht. Darueber hinaus habe ich noch eine Disc im Laufwerk, die ich wieder bekommen moechte. Hat jemand Erfahrung dies bezueglich sammeln koennen? Danke schonmal. Fabi
Rechtlich gesehen kannst du nur den Händler dafür haftbar machen, da du die PS3 bei Händler gekauft hast und direkt bei Sony.

15-04-2012 09:05 AM - bearbeitet 15-04-2012 09:10 AM
15-04-2012 11:23 AM - bearbeitet 15-04-2012 11:30 AM
Nox-Eve schrieb:
Der Haendler wiederum kann aber doch gar nichts dafuer, dass Sony ihm eine fehlerhafte Konsole geschickt hat oder?Ich nehme ja die Dienstleistung von Sony in Anspruch, wenn ich sie einschicke, somit ist die Frage wer verantwortlich ist, ja schon geklaert. Wenn mein Abo in der Zeit auslaeuft, hab ich ein Problem und ich hab keine Moeglichkeit das zu verhindern.
Edit: Den leeren Kommentar drueber bitte loeschen. Aus Versehen abgeschickt. Smartphones...
Doch der Händler ist dafür voll verantwortlich, da er der gesetzlichen Gewährleistung untersteht und da der Kaufvertrag ausschließlich zwischen dir und dem Händler zu Stande gekommen ist und nicht mit Sony.
Die Garantie des Herstellers ist dagegen eine freiwillige Leistung die weder gesetzlich geregelt noch vorgeschrieben ist, also auch der Austausch über Sony (TVS) ist freiwillig seitens Sony und ändert nichts an der Gewährleistungspflicht des Händlers und dem Kaufvertrag zwischen dir und dem Händler.

am 15-04-2012 11:43 AM
15-04-2012 11:46 AM - bearbeitet 15-04-2012 11:48 AM
Nox-Eve schrieb:
Ich verstehe den Zusammenhang zwar nicht aber sagen wir mal das stimmt so. Ist ja letztenendes auch egal, wer mir mein Abo verlaengert und meine Disc ersetzt. Mich interessiert nur, ob die sich um sowas kuemmern oder ob man als zahlender Kunde Rechte hat, das Abo kostenlos verlaengern zu lassen, solang die PS weg ist. Hab ja dafuer gezahlt und am Defekt trag ich auch keine Schuld.
Sony eben so wenig, da dir die PS3 nicht von Sony verkauft wurde, sondern von einer dritten Person (Händler).

am 15-04-2012 11:51 AM
Hallo,
Du solltest, wenn Du Deine PS3 beim Händler abgibst, auf jedenfall ausführlich darauf hinweisen, das sich noch ein Datenträger im Laufwerk befindet! Wie schon geschrieben ist er durch die gesetzlich geregelte Gewährleistung für die Abwicklung verantwortlich. Das schließt die Herausgabe Deines Datenträgers mit ein!
Was Dein Abo angeht, so ist das absolut getrennt von Deiner PS3 zu betrachten. Ein Erstattungsanspruch mag ich da nicht zu erkennen. Wie bei anderen Abos auch ist es nach Abschluß dem Anbieter nicht mehr anzulasten, wenn Du das Abo nicht in Anspruch nehmen kannst da er die Leistung ja Dir zur Verfügung stellt. Etwas anderes wäre es, wenn Du das Abo nicht benutzen könntest, weil es, wie zum Beipsiel beim großen PSN-Ausfall, nicht abrufbar wäre. Das gilt so auch für alle anderen Abos.
Obiwan Kenoby
am 15-04-2012 11:54 AM
am 15-04-2012 11:59 AM
Nox-Eve schrieb:
Gut, also ich reklamiere beim Haendler und Haendler reklamiert bei Sony. Ich hab es jetzt allerdings direkt ueber Sony gemacht. War das dumm?
Was die Hardware (PS3) angeht muss ich sagen ja, da dir der Händler innerhalb der ersten 6 Monate der gesetzlichen Gewährleistung eine neue PS3 hätte geben müssen im Austausch gegen das defekte Gerät.

am 15-04-2012 12:00 PM
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