13-02-2012 06:00 PM - bearbeitet 13-02-2012 06:03 PM
Ich hätte mal eine Frage an Sony die andere Benutzer bestimmt auch interessieren wird.
Und zwar geht es um das Verfallsdatum des Guthabens auf dem SEN-Account.
Laut den PSN-Nutzungsbedingungen muss das Guthaben innerhalb von 24 Monaten aufgebraucht werden.
Zitat PSN Nutzungsbedingungen:
"Das "Sony Entertainment Network"-Guthaben muss innerhalb von 24 Monaten ab Kaufdatum verwendet werden."
Quelle: http://legaldoc.dl.playstation.net/ps3-eula/psn/e/
Jetzt zur Frage, wie wird dieser Zeitraum (24 Monate) bemessen, einzeln für jede Aufladung oder insgesamt ab dem Datum der letzten Aufladung?
Wenn man z.B. noch Guthaben auf dem Account hatte das vor über einem Jahr aufgeladen wurde und aktuell (jetzt/heute) weiteres Guthaben hinzufügt, werden dann die 24 Monate an hand der aktuellen Aufladung neu angesetzt oder gelten für das früher aufgeladene Guthaben deren alte Frist?
Wobei ich mir nicht verstellen kann wie man das Guthaben dermaßen auseinanderhalten kann.

Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 13-02-2012 06:57 PM


am 13-02-2012 09:48 PM
Ich kann mir ohnehin nicht vorstellen, dass Sony die Verfallsregelung zu den Guthaben in Deutschland umsetzt, da es schon seit über 10 Jahren eine eindeutige und vom BGH höchstrichterlich bestätigte Rechtssprechung gibt, die besagt, dass es unzulässig ist, Prepaid-Guthaben nach einer in der AGB vereinbarten Frist verfallen zu lassen. Das gilt für jede Form von Prepaid-Systemen.
Da kann in den AGB stehen was will, derartige AGB-Klauseln sind in Deutschland automatisch nichtig.
Restguthaben darf zwar "eingefroren" werden, wenn nach einer in den AGB definierten Frist keine Aufladung erfolgt, es muss aber nach der nächsten Aufladung wieder verfügbar sein und darf nicht verfallen. Bei Nutzungsende (hier Löschung des Accounts durch Sony oder den User) muss Restguthaben zurückerstattet werden, und dafür dürfen keine Gebühren erhoben werden.
Qbig
13-02-2012 09:56 PM - bearbeitet 13-02-2012 09:58 PM
QbigBall schrieb:Ich kann mir ohnehin nicht vorstellen, dass Sony die Verfallsregelung zu den Guthaben in Deutschland umsetzt, da es schon seit über 10 Jahren eine eindeutige und vom BGH höchstrichterlich bestätigte Rechtssprechung gibt, die besagt, dass es unzulässig ist, Prepaid-Guthaben nach einer in der AGB vereinbarten Frist verfallen zu lassen. Das gilt für jede Form von Prepaid-Systemen.
Da kann in den AGB stehen was will, derartige AGB-Klauseln sind in Deutschland automatisch nichtig.
Restguthaben darf zwar "eingefroren" werden, wenn nach einer in den AGB definierten Frist keine Aufladung erfolgt, es muss aber nach der nächsten Aufladung wieder verfügbar sein und darf nicht verfallen. Bei Nutzungsende (hier Löschung des Accounts durch Sony oder den User) muss Restguthaben zurückerstattet werden, und dafür dürfen keine Gebühren erhoben werden.
Qbig
Soweit ich weiß gilt dies nur für Guthaben von Mobilfunkverträgen: http://de.wikipedia.org/wiki/Guthabenkarte#Deutsch
Bzw. gilt dies nur für Telefonkarten: www.damm-legal.de/bgh-agb-klausel-die-den-verfall-

am 13-02-2012 10:55 PM
Richtig, es gibt noch kein Einzelurteil zu ähnlich gelagerten Fällen, weil aufgrund dieses Urteils kaum ein Anbieter von Prepaid-Services noch Guthaben verfallen lässt, weil aus der Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofes sehr klar ersichtlich ist, dass diese Rechtslage grundsätzlich für jede Art von Prepaid-Guthaben gilt - einfach verfallen lassen und einkassieren ist nicht.
Qbig
am 14-02-2012 11:24 AM
Staffsgt schrieb:
Ich hätte mal eine Frage an Sony die andere Benutzer bestimmt auch interessieren wird.
Und zwar geht es um das Verfallsdatum des Guthabens auf dem SEN-Account.
Laut den PSN-Nutzungsbedingungen muss das Guthaben innerhalb von 24 Monaten aufgebraucht werden.
Zitat PSN Nutzungsbedingungen:
"Das "Sony Entertainment Network"-Guthaben muss innerhalb von 24 Monaten ab Kaufdatum verwendet werden."
Quelle: http://legaldoc.dl.playstation.net/ps3-eula/psn/e/
de_tosua_de.html
Jetzt zur Frage, wie wird dieser Zeitraum (24 Monate) bemessen, einzeln für jede Aufladung oder insgesamt ab dem Datum der letzten Aufladung?
Wenn man z.B. noch Guthaben auf dem Account hatte das vor über einem Jahr aufgeladen wurde und aktuell (jetzt/heute) weiteres Guthaben hinzufügt, werden dann die 24 Monate an hand der aktuellen Aufladung neu angesetzt oder gelten für das früher aufgeladene Guthaben deren alte Frist?
Wobei ich mir nicht verstellen kann wie man das Guthaben dermaßen auseinanderhalten kann.
Ich werde diese Frage in unserem nächsten Meeting mal stellen. Melde mich dann mit der Antwort am Montag wieder.
am 14-02-2012 12:38 PM
Danke ![]()

20-02-2012 04:58 PM - bearbeitet 20-02-2012 04:59 PM
Also hier die Antwort:
Laut unseren AGBs muss das Guthaben innerhalb von 2 Jahren aufgebraucht werden. Danach verfällt das Guthaben zwar nicht, aber rein theoretisch könnten wir es dann in Anspruch nehmen. Dieser Zeitraum beginnt von neuem sobald das Konto mit einem Geldbetrag aufgeladen wird.
Sollte ein User z.b. gebannt werden, kann laut unseren AGBs keine Zurückerstattung des Guthabens erfolgen.
am 20-02-2012 05:00 PM
Vielen Dank für die Antwort. ![]()

am 20-02-2012 07:46 PM
Hallo MUC_pewpew!
"Rein theoretisch" bedeutet also, dass in der Praxis das noch vorhandene Guthaben wieder verfügbar ist, auch wenn die erneute Aufladung erst nach der Frist von 2 Jahren erfolgt?
Nichts anderes hatte ich erwartet, und das ist dann ja auch im Einklang mit der deutschen Rechtslage.
Zum Thema Rückerstattung: Gibt es eigentlich irgendwann eine Benachrichtigung per Mail, wenn jemand sein Account nicht mehr nutzt, dort aber noch Geld liegen hat (was ja bis zu 90 Euro sein können) oder eine automatische Rückbuchung, wenn das Konto per Kreditkarte aufgeladen wurde? Auf eine Kreditkarte lässt sich Geld ja problemlos zurückbuchen.
Qbig
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