am 04-12-2008 08:40 PM
Hey Leute!
hab mir vor 2 Wochen Wipeout HD für 17,99€ oder so ausm Store gezogen und muss erstmal sagen das das Game GENIAL ist ^^.. aber darum gehts hier nicht, es geht um folgendes:
Mein Kollege möchte das Spiel auch haben, soweit ich mich richtig informiert habe kann man Downloadtitel auf 5 unterschiedlichen Konsolen herunterladen, falls das überhaupt noch aktuell ist?..Ich könnte doch meinem Kumpel das Game "schenken" indem ich mich mit meinem Acc auf seiner PS3 einlogge und es über seinen Acc dann installiere, sodass ers auch hat!
Ich will hier erstmal klarstellen das ich keine Ahnung habe obs geht und ob mans überhaupt darf? Deshalb wend ich mich lieber an euch bevor ich irgendeinen Mist baue ^^
Grüsse! Croat
am 05-12-2008 04:05 PM - zuletzt bearbeitet am 05-12-2008 04:31 PM
Hallo @Croatmusicz,
entgegen der in vielen Foren (und auch hier) weit verbreiteten Fehlvorstellung, dass es illegal sei, ist das Sharing von kostenpflichtigen PSN-Titeln absolut unbedenklich, da von SONY explizit erlaubt.
SONY wirbt sogar damit, dass die gekauften PSN-Titel auf bis zu 5 verschiedenen PS3-Systemen gleichzeitig installiert werden können.
Jack Tretton -President and CEO of Sony Computer Entertainment of America (SCEA):
"You can send that content to four other friends for that initial investment."
"We want to get the game in as many hands as possible."
Quellen: wired.com
Das einzige, wovor verschiedene SONY-Vertreter in gelegentlichen Interviews warnen, ist, dass man die eigenen Zugangsdaten fremden Leuten weitergibt, da man sonst seinen Account verlieren kann, wenn der arglistige Fremde das Passwort und die Anmelde-Email-Adresse ändert. Rechtlich bedenklich ist allenfalls das öffentliche Anbieten und Ersuchen von PSN-Accounts, da in den Nutzungsbedingungen untersagt. Aber gerade unter "real-life"-Bekannten ist das Sharen ausdrücklich erlaubt und absolut ungefährlich.
In den "Nutzungsbedingungen und Endbenutzervereinbarung für das PSN" steht ebenfalls nichts darüber, dass man heruntergeladene PSN-Inhalte nicht gleichzeitig auf mehreren Systemen nutzen kann. Bezüglich der Weitergabe der persönlichen Zugangsinformationen an Dritte stehen dort (an zwei unterschiedlichen Stellen) lediglich Warnungen zum Selbstschutz, aber untersagt wird es nicht.
In den meisten speziellen Nutzungsbedingungen (auf die in den oben verlinkten allgemeinen Nutzungsbedingungen verwiesen wird) für jeden einzelnen PSN-Titel steht ausdrücklich (z.B. bei Wipeout HD, Burnout Paradise, Ratchet & Clank, (QfB), Pain, Bionic Commando Rearmed)
"Einmalige Gebühr für den Gebrauch von Downloads auf bis zu 5 aktivierten PS3 Systemen" (einsehbar für jeden PSN-user im Store beim jeweiligen Titel)
(Lediglich bei Warhawk und GT5 P stehen abweichende Regelungen.)
Dass es SONY gerade darauf ankommt, den usern bei Titeln, bei denen es erlaubt/technisch möglich ist, eine gleichzeitige Verwendung auf verschiedenen PS3-Systemen zu ermöglichen, kann man auch hieraus sehen:
Unter "Kontoverwaltung" => "Systemaktivierung" => "PS3 System" steht:
"Einige der im Playstation Store verfügbaren Inhalte können mit jedem Konto nur auf einer begrenzten Zahl von Systemen verwendet werden. (...) Sie können die Systeme, auf denen Sie die Inhalte verwenden, verwalten, indem Sie Systeme aktivieren bzw. deaktivieren"
Es ist nun mal unbestreitbare Tatsache, dass SONY (und damit auch der jeweilige Publisher, der das Vertriebsrecht über das PSN SONY überlassen hat) den Kunden die faktische Möglichkeit gibt, ohne jegliche Umgehungstaktiken die PSN-Titel problemlos auf bis zu 5 PS3-Systemen zu sharen. Darüber hinaus wird in den Nutzungsbedingungen und sonstigen rechtlichen Erklärungen mit keinem Wort beschrieben, wie und unter welchen Bedingungen der Nutzer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen dürfe. Im Gegenteil: Wie oben zitiert, wird mit der Möglichkeit des Sharings unter Freunden ausdrücklich beworben.
Dass dies technisch problemlos auch anders gehen könnte, zeigt z.B. Warhawk, das als PSN-Titel mit dem Account verbunden bzw. mit einer Zeitsperre versehen wurde. Denkbar sind noch zahlreiche andere Lösungen, wenn SONY das Sharen unterbinden wollte (wobei immer noch gewährleistet wäre, dass der Kunde nach einem PS3-Austausch das Spiel nochmal kostenlos herunterladen kann).
=> FAZIT: Das Sharing von PSN-Titeln ist weder juristisch noch moralisch bedenklich!
(Dies würde sich natürlich ändern, sobald SONY das Sharing in den Nutzungsbedingungen ausdrücklich untersagt oder wie bei Warhawk gleich technisch unterbindet)
Dass es aus Selbstschutzgründen nicht sehr klug ist, Fremden die eigenen Zugangsdaten zu überlassen; oder dass es sich nicht ziemt, Fremde um diese Daten zu bitten, versteht sich von selbst. Nur steht dies nicht der Tatsache entgegen, dass Sharing als solches erlaubt ist.
mfG
ulpian
Die größte Beat`em Up Community im deutschsprachigen Raum
Eigene Wiki zu Street Fighter IV und umfassendes Beat`em Up Lexikon
am 11-05-2009 07:59 PM
am 11-05-2009 09:31 PM
also sharen ist ja legal, bloß ihr müsst euch überlegen das wenn euch die playse kaputt geht,
am 12-05-2009 11:01 AM
Hallo Croatmusics und willkommen im Forum.
Ulpian hat auf die wichtigsten Fragen ja schon eine gute Antwort gegeben.
Als Community Manager und als Privatperson kann ich dir eigentlich nur den folgenden Ratschlag mit auf den Weg geben:
Sei sehr sehr vorsichtig mit der Weitergabe deiner PSN Anmeldedaten.
Um Content im Store zu erwerben, hinterlegst du in der Regel die Daten deiner Kreditkarte und weitere persönliche Informationen.
Wenn du deine Anmlede-ID und dein Passwort eine eine 3. Person weitergibst ist es für diese sehr einfach dein Passwort zu ändern und munter mit deiner Kreditkarte im Store einzukaufen. Du kannst dir gar nicht vorstellen wie viele von diesen Fällen hier täglich auftauchen.
Die Aussage von Lil_Shadowboxer ist jedoch nicht korrekt. Sollte deine PS3 oder deine HDD funktionsunfähig werden dann gibt es über unseren Technischen Support die Möglichkeit den "Zähler" für die Anzahl der Donwloads um den Wert 1 zurücksetzen zu lassen. Du brauchst nur den Nachweis das deine Konsole defekt ist.
Viele Grüße, Skalli
am 12-05-2009 02:02 PM
stewie45321679 hat geschrieben:
Und wie sieht es bei Warhawk aus kann man das auch bedenkenlos sharen?
Warhawk
GT5p
div. Beta´s
funktionieren immer nur auf einer PS3 .... bei der anderen werden alle Store Games die geschützt sind bei dir gesperrt!
ich wäre trotzdem dafür das SHAREN Strafbar ist ![]()

am 12-05-2009 05:33 PM
Howdy582 hat geschrieben:
ich wäre trotzdem dafür das SHAREN Strafbar ist
In Deutschland bestimmt
hier ist doch eh alles verboten ^^
MfG
Zeras

am 12-05-2009 09:49 PM
Skalli hat geschrieben:
Die Aussage von Lil_Shadowboxer ist jedoch nicht korrekt. Sollte deine PS3 oder deine HDD funktionsunfähig werden dann gibt es über unseren Technischen Support die Möglichkeit den "Zähler" für die Anzahl der Donwloads um den Wert 1 zurücksetzen zu lassen. Du brauchst nur den Nachweis das deine Konsole defekt ist.
Viele Grüße, Skalli
am 13-05-2009 09:20 PM
Wenn du deine Anmlede-ID und dein Passwort eine eine 3. Person weitergibst ist es für diese sehr einfach dein Passwort zu ändern und munter mit deiner Kreditkarte im Store einzukaufen. Du kannst dir gar nicht vorstellen wie viele von diesen Fällen hier täglich auftauchen.
1. sollte man sowas nur mit jemandem machen den man persönlich und sehr gut kennt
2. tipp von mir, vor dem datenaustausch pw auf der sony seite ändern , daten abgeben kurz und dann pw wieder (zurück)ändern
am 13-05-2009 11:36 PM
Genau so sieht es aus !
Ich kann nur davon abraten an "nicht" Freunde zu sharen.
Bei mir ist das ganz schlecht gelaufen und wenn dann, auch noch in der Community mehr als bekannte Mitglieder sich dann auf deine Kosten andere Spiele runterladen und Dich danach auch noch auslachen, fällt einem nichts mehr ein.
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